Board Services

Aufsichts­räte und Beiräte
zur Krisen­bewältigung und Wert­steigerung

Kompetenz und Erfahrung

Erfahrene Aufsichts- und Beiräte, die sofort Mehrwert schaffen

Gerade in Krisenzeiten und Sondersituationen erfüllt der Aufsichtsrat oder Beirat eines Unternehmens eine  wichtige Rolle als Berater, Implusgeber und Sparringspartner für das Management.

Aufsichts- oder Beiräte, die den Vorstand oder die Geschäftsführung mit Ihrer Erfahrung bei der Bewältigung von Veränderungssituationen, Krisen und dem Treffen von Entscheidungen unterstützen, haben sich zuletzt in der COVID-19 Pandemie und deren direkten oder indirekten Auswirkungen auf Unternehmen als wertvolle Ratgeber und Coaches bewährt: den Umgang mit kurzfristigen Umsatzeinbrüchen, der Fürsorge für und Verfügbarkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Bewältigung von Liquiditätsengpässen, Finanzierungsproblemen, Lieferkettenbrüchen oder dramatischen Preisehöhungen bei direkten und indirekten Materialien.

Für die Gesellschafter, den Vorstand bzw. die Geschäftsführer ist es dabei von großer Bedeutung, sich mit erfahrenen Aufsichts- bzw. Beiräten in dem dualistischen System als “Partner auf Augenhöhe“ über praxiserprobte Lösungen und Strategien in Krisen- und Sondersituationen austauschen können.

Viele Partner der Executive Interim Partners verfügen über umfangreiche Erfahrung sowie einem hohen Maß Integrität und fachlicher sowie sozialer Kompetenz als Aufsichts- und Beiräte in praktischen allen Unternehmenssituationen, insbesondere in Krisen- und Sondersituationen. Unsere Erfahrungen bei Aufsichts- und Beiratsmandate umfassen dabei deutsche und internationale eigentümer- oder fremdgeführte Familienunternehmen, Beteiligungen von Private-Equity-Gesellschaften, mittelständische Gesellschaften, börsennotierte Kapitalgesellschaften oder auch Start-ups. Von zusätzlicher Bedeutung ist das umfangreiche Netzwerk unserer EIP–Partner, das in vielfältigen Unternehmenssituationen hilfreich und auch ausschlaggebend sein kann.

Folgende Aufgaben werden von unseren erfahrenen EIP-Partnern in einem Aufsichtsrat oder Beirat übernommen:

  • Beratung des Vorstandes oder der Geschäftsführung bei der Bewältigung von Krisensituationen und Restrukturierungen sowie der bei der Kapitalbeschaffung und Refinanzierung
  • Übernahme einer vermittelnden Funktion bei Uneinigkeiten zwischen den Gesellschaftern und anderen Stakeholdern
  • Beratung des Vorstandes oder der Geschäftsführung bei sonstigen strategischen Fragestellungen und in Sondersituationen (z.B. strategische Neuausrichtung, Internationalisierung, Mergers & Acquisitions, Post-Merger-Integration, Digitalisierung, Cyber Security-Strategien)
  • Begleitung und Steuerung bei Personalthemen wie Nachfolgeprozessen auf der Geschäftsführungs- oder Vorstandebene
  • Beratung bei der Einführung und Überwachung neuer Regularien (z.B. ESG/ CSR-Standards, Corporate Governance Kodex, StaRUG)
  • Wahrnehmung der Überwachungspflicht der unternehmerischen internen Kontrollsysteme, des Risk Managements, der Compliance oder der internen Revision

Für weitere Informationen zum Thema „Board Services“ und der Besetzung von Aufsichts- oder Beiräten stehen Ihnen Michael Hengstmann und Harald Meyer zur Verfügung.

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